Profilfüller aus Mineralwolle (MW) – „Die Abschotter“

MW - Steinwolle – nichtbrennbar A1
 
Für unsere konturgenauen ToKa-Profilfüller aus Mineralwolle verwenden wir nichtbrennbare Steinwolle der Baustoffklasse A1.

Steinwolle erfüllt die hohen Anforderungen der DIN 18234 - Brandschutz im Hochbau.

Die Länge (Dicke) der Abschotter muss 120 mm gemäß DIN 18234 betragen.

ToKa-Profilfüller „Die Abschotter“

  • schotten Trapezprofilsicken gegen Brandausbreitung ab
  • erfüllen DIN 18234 „Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer“
    und IFBS-Fachregel „Baulicher Brandschutz“
  • Baustoffklasse A1 nichtbrennbar nach DIN EN13501-1 und
    DIN EN 4102-1
  • Schmelzpunkt > 1.000°C nach DIN 4102-17
  • konturgenau
  • leichte Übergröße für exzellenten Preßsitz
  • nunmehr flexibles Material
  • aus eigener Fertigung
  • daher prompte Lieferung
  • Standarddicke 120 mm gemäß DIN 18234

(ToKa Profil GmbH liefert auf Wunsch auch Profilfüller aus Mineralwolle
in den Dicken 50 mm und 100 mm; jedoch sind mindestens 120 mm
erforderlich, um der DIN 18234 zu genügen.)
 

Dicke 120 mm 120 mm
Nenndichte 52,5 kg/m³ 52,5 kg/m³
Profiltyp kleine Sicke große Sicke
35/207 x x
40/183 x x
50/250 x x
85/280 x x
100/275 x x
106/250 x x
135/310 x x
150/280 x x
160/250 x x
165/250 x x
170/250 x x
200/420 x x
206/375 x x

Andere Abmessungen und andere Dichten sind auf Anfrage lieferbar.

Bei Bestellung bitte den Hersteller des Trapezprofils angeben.

ToKa-Profilfüller „Die Abschotter“

Feuer vernichtet Millionenwerte

Feuer kann nicht nur Menschen gefährden, sondern in kürzester Zeit Millionenwerte vernichten. Daher sind verstärkte Brandschutz-
maßnahmen auch für Dächer notwendig. Insbesondere muß es ein Schutzziel sein, die rasche Ausbreitung des Feuers innerhalb und oberhalb des Daches zu behindern, d. h. durch vorbeugende bauliche Maßnahmen das Feuer solange auf einen kleineren lokalen Bereich zu begrenzen, bis die Feuerwehr vor Ort sein kann, um eingreifen zu können.

DIN 18234 und die Industriebaurichtlinie 2000

Wichtige Hinweise und Anforderungen zum baulichen Brandschutz von Dächern bis 20° Dachneigung finden sich in der DIN 18234 (2). Als Ergebnis zahlreicher Brandversuche werden in dieser Norm konstruktive Lösungen für Dachdurchdringungen, Dachanschlüsse und Dachabschlüsse aufgezeigt, wie sie in der bauaufsichtlich eingeführten
„Industriebaurichtlinie 2000“ (1) gefordert werden.

Brandweiterleitung durch Abschottungsmaßnahmen verhindern!

Trapezprofildächer weisen aufgrund der gefalteten Form der Profile durchlaufende Kanäle auf. Bei diesen Dächern ist es zwingend erforderlich, diese Kanäle an Durchdringungen, Anschlüssen und Abschlüssen abzuschotten, damit bei einem Brand im Gebäudeinnenraum die Flammen und Gase sich nicht durch diese Kanäle ausbreiten können und einen Flächenbrand auslösen.

Als Abschottungsmaßnahme sind 120 mm lange Profilfüller aus nichtbrennbarem Material A1 mit einem Schmelzpunkt > 1.000°C in den Trapezprofilrippen einzubauen.

ToKa-Profilfüller „Die Abschotter“ erfüllen diese Anforderungen in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Brandversuche der Forschungsstelle für Brandschutz der Universität Karlsruhe.

Es gilt gemäß DIN 18234:

An allen Durchdringungen, Anschlüssen und Abschlüssen sind Maßnahmen gegen die Brandweiterleitung zu ergreifen. Insbesondere an den Anschlussstellen von Durchdringung von profilierten flächigen Baustoffen und zweischaligen Dächern gilt es, den Eintritt von Flammen und Gasen in den Profil- oder Dachhohlraum zu verhindern.

Bei profilierten flächigen Baustoffen und zweischaligen Dächern sind, um die Durchdringungsstelle der Profilform folgend, Formstücke aus nichtbrennbaren Baustoffen (z. B. Mineralfaser nach DIN 18165-1) anzuordnen. Die Länge der Abschottung oder Formstücke im Profilhohlraum muss mindestens 0,12 m in Profilrichtung betragen. Die Abschottung oder Formstücke sind unmittelbar neben der Durchdringung in einer Linie einzubringen. Dabei müssen alle Profilhohlräume im Profilquerschnitt bis zum ersten nicht angeschnittenen Obergurt abgeschottet werden.

Kleine Durchdringungen

Um kleine Durchdringungen herum ist die Wärmedämmung in einer Fläche von mindestens 1,00 m × 1,00 m aus Materialien nach 4.1 der DIN 18234-3 auszuführen. Dabei sollte die Durchdringung möglichst mittig in dieser Fläche angeordnet sein.

(1) Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau – Industriebaurichtlinie –IndBauR – 2000 (u.a. in NRW durch Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen vom 28.05.2001 -II A5 – 190.4 als Technische Baubestimmung (Richtlinie) bauaufsichtlich eingeführt.)

(2) DIN 18234: Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer. Brandbeanspruchung von unten. September 2003.

(2.1) Teil 3: Begriffe, Anforderungen und Prüfungen. Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse von Dachflächen.

(2.2) Teil 4: Verzeichnis von Durchdringungen, Anschlüssen und Abschlüssen von Dachflächen, welche die Anforderungen nach DIN 18234-3 erfüllen.

(3) IFBS: Brandschutz: Baulicher Brandschutz bei großflächigen Dächern nach DIN 18234. Heft 6.01, Februar 2005.

ToKa Profil GmbH liefert kurzfristig Profilfüller aus Mineralwolle A1 auch in den Dicken 50 mm und 100 mm.
 

Für Anfragen und Bestellungen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, Kontaktformular oder Telefon unter +49 (0) 36 91 / 88 66 90. Wir beraten Sie gern! Unsere konturgenauen ToKa-Profilfüller aus Eigenfertigung sind momentan nicht direkt im Online-Shop bestellbar, da sich diese Seite im Aufbau befindet. Wir danken für Ihr Verständnis.